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    Nachrichten-Blog

    Rechtsprechung zwischen Schicksal und Schmerzensgeld

    Ein aktuelles Urteil des Kölner verurteilt eine Frauenärztin zu 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld. Ein Kommentar über die Grenzen von Recht, Schuld und das unberechenbare Schicksal.

    Das Kölner Landgericht hat eine Gynäkologin zu 1,7 Millionen Euro Schmerzensgeld verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Ärztin kann noch Berufung einlegen. Das Schmerzensgeld ist eines der höchsten Schmerzensgelder für ärztliche Behandlungsfehler an deutschen Gerichten, berichtet Hendrik Pusch im Kölner Stadt-Anzeiger.

    Der Sachverhalt: Während einer Schwangerschaft mit Zwillingen hatte die Frauenärztin nicht entsprechend auf Warnsignale reagiert – und ihr waren Messfehler unterlaufen. Als die werdende Mutter sich nach einiger Zeit und fortlaufenden Beschwerden schließlich selbst ins Krankenhaus begab, war es zu spät, um eine Frühgeburt zu verhindern. Die Zwillinge sind schwer geschädigt und müssen rund um die Uhr betreut werden.

    Die Ärztin spricht vom Schicksal. Der Richter geht davon aus, dass sich die schweren Folgen durch rechtzeitige Maßnahmen hätten verhindern oder verringern lassen. Die Eltern hoffen auf das Schmerzensgeld: Denn die Betreuung der Zwillinge ist allein schon aufgrund des technischen Bedarfs teuer.

    Das Geschehen ist zutiefst tragisch: Das Schicksal kann man vor Gericht nicht verklagen. Allerdings können solche Schicksalsschläge wenn vielleicht nicht vermieden, so doch im Vorfeld abgemildert werden. Was wirklich passiert wäre, wenn die Ärztin so gehandelt hätte, wie sie es vielleicht sogar getan hätte, wenn ihr der Messfehler nicht unterlaufen wäre, können Richter, Ärztin und Eltern nicht wissen. Tragisch ist deshalb auch der Satz der Mutter, den Hendrik Pusch ans Ende des Berichtes stellt: „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass unsere Kinder bei rechtzeitiger Behandlung vielleicht ein ganz normales Leben hätten führen können.“

    Richtig – sie haben es schwarz auf weiß. Und doch ist es „nur“ ein Vielleicht. Man kann das Schicksal nicht verklagen. Die Ärztin hingegen kann man verklagen – und man kann ihr mangelnde Sorgfalt nachweisen. Das Schmerzensgeld, sollte es rechtskräftig sein, ist am Ende doppelt schmerzhaft. Denn das Gefühl, dass das Schicksal der Kinder hätte vermieden werden können, wird dadurch zur gefühlten Wahrheit. Auch das tut weh.

    Der Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger, 08.10.2026:
    https://www.ksta.de/koeln/koeln-landgericht-verurteilt-frauenaerztin-zu-millionen-schmerzensgeld-1390674 

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    Unser Nachrichten-Blog wird redaktionell von der ausgebildeten Journalistin Mechthild Eissing vom Textbüro Eissing betreut.

    Weitere Informationen zu ihrem beruflichen Profil und ihrer journalistischen Arbeit finden Sie auf der Website des Textbüros Eissing.

     

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