Die Meldung in der „Barmer Zeitung und Handelsblatt“ am 08.01.1900 ist kurz und lapidar: „[Arzneimittel Heroin.] Die Vorschriften über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel vom 22. Juni 1896 sind auf das unter dem Namen Heroin seit einiger Zeit als Arzneimittel zur Anwendung kommende neue Derivat des Morphiums ausgedehnt.“
https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/24816973
Nicht zufällig erscheint diese Meldung in der Barmer Zeitung: Die Elberfelder Farbenfabriken, eingetragen als Aktiengesellschaft mit dem Namen „Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co.“, vertrieben seit 1898 ein ganz vorzügliches Hustenmittel: Heroin. Das oben genannte Gesetz aber, das man als Beginn der Rezeptpflicht betrachten kann, hatte eine Reihe von Drogen und Chemikalien benannt, die nur gegen Vorlage eines ärztlichen Papiers verkauft werden durften. Das Heroin aber war erst danach auf den Markt gekommen.
Schon im November 1898 hatten die „Freie Presse“ und die „Volkswacht“ sich ganz deutlich gegen dieses Mittel ausgesprochen, auch mit dem Verweis darauf, dass die Elberfelder Farbenfabriken das Heroin an ihren eigenen Arbeitern getestet haben.
„Arbeiter als Versuchskaninchen in Betriebskrankenkassen.
Um einem dringenden Bedürfniß abzuhelfen, haben die Elberfelder Farbenfabriken zur Wintersaison mal wieder ein neues Medikament auf den Markt gebracht, und Herr Dr. Floret in Elberfeld, vermuthlich Fabrikarzt obiger Firma, hat das Präparat in die Praxis eingeführt. Es handelt sich um ein „Heroin“ genanntes Mittel, welches, wie Dr. Floret versichert, bei Husten und Hustenreiz, Brustschmerzen und Katarrhen von vorzüglicher Wirkung sein soll Interessant ist der Umstand, daß die Arbeiter der Farbenfabriken dabei das menschliche Versuchsobjekt haben hergeben müssen; denn wie aus einer von dem genannten Arzt in der medizinischen Fachpresse veröffentlichten Abhandlung hervorgeht, wurden in der ärztlichen Sprechstunde der Farbenfabriken circa 60 Arbeiter mit diesem Mittel gefüttert und durch die natürlich zauberhafte Wirkung hoch beglückt. Wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht um ein Medikament, welches die obigen Krankheiten beseitigt – ein derartiges Arzneimittel existirt überhaupt nicht und wird nie existiren! –, vielmehr besteht die Wirkung in einer Betäubung des Hustenreizes. Der Arbeiter, der sich den giftigen Dünsten in den Farbenfabriken aussetzt, spürt das natürlich sofort an seiner Lunge; der sich einstellende Husten warnt ihn: Die Luft ist schädlich für Deine Brust, sie wird Dich krank machen bleib' hier fort! Aber der Doktor weiß das besser; er gibt dem sich krank meldenden Arbeiter ein betäubendes Pulver, welches das Empfindungsvermögen derjenigen Nerven, die dem Menschen anzeigen, daß er sich in einer ihm gefährlichen Luft aufhält, abstumpft, und Arzt und Arbeiter sind thöricht genug, darnach eintretenden Zustand verminderter Empfindlichkeit für Besserung oder Heilung des Leidens zu halten. Der Arbeiter kehrt also in seine Giftbude zurück, nimmt die „heilkräftigen“ Pulver, wenn der Husten ihn von Neuem zu plagen anfängt, weiter, und nach einigen Wochen oder Monaten ist er unheilbar an der Schwindsucht erkrankt und fliegt auf's Pflaster. Das neue Wundermittel aber nimmt seinen Weg in die Apotheken und in die Reklamespalten der medizinischen Presse und findet immer wieder ärztliche Personen, die der Arzneifabrik auf die Leimruthen gehen.
Das nennt man heutzutage praktische Medizin und „wissenschaftliche“ Forschung, und die Arbeiter in den Betriebskassen dieser Firmen bezahlen die Zeche mit ihrer Gesundheit. Das ist auch so ein Segen dieser Sorte von Kassen, von welchem bekanntlich die Mitglieder gut geleiteter Ortskrankenkassen verschont bleiben; denn hier wird darüber gewacht, daß die Arbeiter nicht als Versuchsobjekt neuer und neuester „Heil“—mittel mißbraucht werden.“
Freie Presse, 02.11.1898:
https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/25628990
Weniger kritisch berichteten nach dem Jahreswechsel der Münsterischer Anzeiger und mehrere andere Zeitungen. Hier beruht die Nachricht auf einer Bestätigung der Forschungsergebnisse von Dr. Heinrich Dreser, der das pharmakologische Labor der Farbenfabriken (heute Bayer Leverkusen) leitete, durch die Universität Berlin – und wohl auch auf dem Glauben an Wunder und Wundermittel ohne Nebenwirkungen:
„Neuerdings hat Prof. Dreser versucht, ein Präparat herzustellen, das, ohne die schädigenden Nebenwirkungen des Morphiums zu besitzen, eine stärkere beruhigende Wirkung auf die Athmung ausübt, als dies bei dem Codein der Fall ist, was namentlich bei allen mit Hustenreiz verbundenen Erkrankungen der Lunge von Wichtigkeit ist. Und es scheint Prof. Dreser gelungen zu sein, in dem „Heroin“ dieses Mittel gefunden zu haben, denn seine mit demselben auf breitester Basis angestellten Versuche an Menschen und Thieren, die sehr günstige Resultate ergeben haben, werden durch die Erfahrungen auf der zweiten Universitätsklinik in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Versuche, die dort an ungefähr 50 Patienten mil dem Heroin gemacht wurden, ergaben, daß auf das Mittel der Husten stets sofort aushörte; der Athem verlangsamte oft ganz auffallend, er wurde tiefer und die Patienten fühlten sich „müde werden“ und schliefen zumeist ein. Auch in zwei Fällen von Asthma zeigte sich das Heroin als wirksam und geeignet, schwächere Anfälle zu coupieren. Ueble Nebenwirkungen konnten bisher nicht konstatirt werden, während nach dem Urtheil Dr. Strube‘s die beruhigende Wirkung des Heroins auf Hustenreiz und Athmung die des Codeins bedeutend übertrifft.“
Münsterischer Anzeiger, 03.01.1899:
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/search/7346616
Nicht ganz verblüffend, endet die Berichterstattung über den Erfolg des neuen Produkts um 1900 – nach der gesetzlichen Anforderung eines ärztlichen Rezeptes. Doch in der Wittener Zeitung findet sich noch eine andere Anwendungsmöglichkeit. Der Reporter spricht von einem Hintertreppenroman – und berichtet aus der Strafkammer des Landgerichts Bochum. Und zwar hatte der Täter dem Ehemann seiner Geliebten, die Zeitung spricht von „unerlaubtem Verkehr“ den Hustensaft auf Heroinbasis in reichlicher Menge verabreicht. Der Ehemann war nach Hause gegangen, hatte sich schon am Tisch schlafen gelegt – und ist nie wieder aufgestanden. Dem Liebhaber aber konnte die Kenntnis über die Wirkung seines Mittels nicht nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.
Wittener Tageblatt, 24.09.1901:
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/10229742
Ab 1903 dann wird in den Zeitungen Heroin empfohlen, um die Morphinsucht zu „verleiden“. Allerdings, so ist es angemerkt, unbedingt unter der Aufsicht eines Arztes. Das nächste Mal ist Heroin erst wieder nach dem Krieg 1919 ein Thema, und es steht in allen Zeitungen: „Den Drogerien ist der Verkauf von schädlichen Arzneimitteln, wie Cicaine, Heroin, Veronal, Morphium, Opium usw. an britische Truppen ist streng untersagt.“
Bergheimer Zeitung, 01.03.1919
https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/7973376
Zweifelsohne ist mit den Cicainen wohl Kokain gemeint. Andere Zeitungen schaffen ähnliche Wortschöpfungen wie Bidoine, Chicaine.
Das Dilemma der Besatzer im Rheinland: Tatsächlich konnte man in Deutschland diese Mittel in Drogerien noch oder wieder relativ frei kaufen, in der britischen Armee aber galt ein striktes Verbot. Der Preußische Minister für Wohlfahrt kam 1922 dann ebenfalls zu der Erkenntnis, dass die Reglementierung des Verkaufs von Cocain, Heroin und anderen Stoffen nottut. Die Dortmunder Zeitung berichtet am 28.12.1922:
Abgabe von Cocain. In letzter Zeit ist, besonders in den Großstädten, ein ungewöhnlich großer Verbrauch von Cocain festgestellt und dabei bekannt geworden, daß der über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verbrauch auf die wiederholte Abgabe von Cocain bezw. seinen Zubereitungen zurückzuführen ist, die äußerlich als Schnupfpulver oder zu Nasenspülungen ärztlich verordnet waren. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt hat unterm 21. November 1922 infolgedessen angeordnet, daß die wiederholte Abgabe von Cocain und dessen Salzen, Heroin und dessen Salzen, sowie von Arzneien, die Cocain oder Heroin oder deren Salze in solchen Mengen enthalten, daß der Gesamtgehalt der Arzneien an Cocain oder dessen Salzen 0,03 Gramm, an Heroin oder dessen Salzen 0,015 Gramm übersteigt, zum äußeren Gebrauch nur dann ohne jedesmalige erneute schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung eines Arztes oder Zahnarztes gestattet ist wenn die bestimmungsgemäße Anwendung aus der Anweisung zu ersehen ist. Die wiederholte Abgabe ist ohne erneute ärztliche oder zahnärztliche Anweisung nicht gestaltet, wenn diese Mittel oder Arzneien zur Einführung in die Nase bestimmt sind.
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/pagetext/157https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/pagetext/15786688668
Ende 1929 dann hatten sich die Vertriebsstrukturen offensichtlich grundlegend gewandelt. Die Gelsenkirchener Zeitung berichtet von einem Apotheker, bei dem ein Kunde ein Rezept über 0,8 Gramm Heroin einlösen wollte. „Die verschriebene Menge hätte ausgereicht, eine ganze Menge Menschen auf Stunden in einen Rauschzustand zu versetzen.“ Der Apotheker schöpfte Verdacht, vertröstete den Mann auf später, fragte beim Arzt nach, der das Rezept natürlich nicht ausgestellt hatte --- und rief die Polizei. Der Schluss: Wahrscheinlich hat ein Mitglied einer Rauschgifthändlerbande den Diebstahl „im Interesse dieses Handels“ ausführen wollen.
Gelsenkirchener Zeitung, 27.11.1929:
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/17299773
Mechthild Eissing