Zehn Euro extra für den Hausarzt, der dem Kassenpatienten mit der Überweisung zugleich zu einem Termin beim Facharzt verhilft. Die Regelung gilt ab 1. September, so dpa. Hier beim ZDF (1.9.2019), aber auch in vielen anderen Medien:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/aenderungen-zum-1--september-mehr-geld-fuer-aerzte-100.html
Das ist aber nur die eine Hälfte der Wahrheit. Was in der dpa-Meldung nicht drinsteht: Der Facharzt-Termin muss innerhalb von vier Tagen erfolgen. Und der Facharzt kann einen solchen Termin „extrabudgetär“ abrechnen.

Bei der KBV erfährt man mehr. Hier die Meldung vom 8.8. 2019:
https://www.kbv.de/html/1150_41633.php

Da das TSVG, allein schon weil es neu ist, viele Fragen aufwirft, hat die KV Baden-Württemberg eine FAQ-Seite zum TSVG aufgesetzt, die sehr nützlich aussieht:
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/tsvg/tsvg-faq/

Die KBV bietet auch eine Themenseite zum TSVG an, verunsichert aber etwas mit der Nachricht, dass sie diese Seite demnächst aktualisieren wird. Nützlich wird aber das angebotene PDF sein, das man sich dort herunterladen kann. Das „PraxisinfoSpezial“ enthält Details zu den neuen TSVG-Regelungen und zwar mit Stand September 2019:

Die Webseite der KBV zum TSVG: https://www.kbv.de/html/tsvg.php
Das PDF PraxisinfoSpezial: PraxisInfoSpezial_TSVG_Details-1